Allgemeine Verwaltung
- Vertretung des Eigentümers in allen Mietverwaltung betreffenden Angelegenheiten.
Führen des notwendigen Schriftverkehrs.
- Führen aller notwendigen Verhandlungen mit Mietern, Pächtern und Dritten zur Wahrnehmung und Erhaltung der dem Eigentümer zustehenden Vermieterrechte.
- Verhandeln mit Behörden und Dritten.
- Vermietung von frei werdenden Wohnungen und Geschäftsräumen, ggf. auch über örtliche Makler.
- Abschließen der erforderlichen Miet-/Pachtverträge.
- Kündigen von Miet-/Pachtverhältnissen auf der Grundlage spezieller Vollmachten. Veranlassen des zur Räumung erforderlichen, bei Streitigkeiten unter Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes.
- Durchführung der Hausordnung, ggf. Zwangsweise und bei Bedarf unter Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes.
- Übergeben der Wohnungen an neue Mieter.
- Auswählen, Einarbeiten und Überwachen eines Hausmeisters, wenn erforderlich.
- Durchführung von Mieterhöhungsverlangen nach Beauftragung durch den Eigentümer.
- Übertragung der Prozessvollmacht an Rechtsanwälte im Falle eines gerichtlichen Vorgehens gegen Mieter oder Dritte.
- Unterrichtung des Eigentümers über wichtige Vorgänge durch Kopien des Schriftwechsels.
Kaufmännische Betreuung
- Auf Wunsch des Eigentümers wird das Bankkonto des Eigentümers benutzt, über welches der Verwaltung die Einsichtnahme erteilt wird und das für die Online-Kontoführung eingerichtet wird, um die Mietzahlung zu verbuchen.
- Einfordern der Grundmieten, Neben- und Betriebskosten und verbuchen der Beträge.
- Überwachen der pünktlichen Mietzahlungen.
- Mahnung säumiger Mieter/Pächter.
- Beauftragen von Rechtsanwälten mit der Beitreibung von Miet- und Pachtgeldern nach erfolglosem Mahnverfahren.
- Der Eigentümer ist verpflichtet, der Verwaltung sofort anzuzeigen wenn Mieter oder sonstige das Haus betreffende Zahlungen unmittelbar bei ihm eingehen oder von ihm geleistet werden.
- Der Eigentümer zahlt sämtliche das Mietobjekt betreffender Steuern, Gebühren und Abgaben soweit Zins- und Tilgungsleistungen aus Schuldverhältnissen, die auf dem Mietobjekt ruhen, Handwerkerrechnungen und sonstiger Aufwendungen für das Haus aus dem Mietkonto selbst Die hierfür erforderlichen Unterlagen werden vollständig und rechtzeitig der Verwaltung zur Verfügung gestellt.
- Prüfen der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit von Rechnungen und Gebührenbescheiden.
- Erfassen aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung.
- Jährliche Kostenzusammenstellung für die Heiz-/Warmwasserkostenabrechnung durch die Wärmemessdienste.
- Jährliche Betriebskostenabrechnung mit den Mietern.
- Festlegen und Überwachen der Mietkautionen.
- Information des Eigentümers bei zu erwartender Kontounterdeckung.
- Herausgabe von Zwischeninformationen an den Eigentümer durch zusammengefasste Daten über Miet- und Kontenentwicklungen bei Bedarf.
Technische Beratung
- Veranlassen notwendiger Instandhaltungen, um die Funktionsfähigkeit des Gebäudes und des vermieteten Wohnraumes zu erhalten im Einvernehmen mit dem Eigentümer
- Ausschreiben und Vergeben von Instandsetzungsmaßnahmen in Abstimmung mit dem Eigentümer.
- Jährliche Begehungen zur Feststellung technischer Mängel.
- Erstellung eines Zustandsberichtes mit Empfehlung für Erhaltungsarbeiten.
- Durchführung von Abnahmen bei Wohnungsräumungen und Erstellen eines Übergabeprotokolls.
- Beraten bei Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen mit ihren Auswirkungen.